Bußgeldkatalog & Wissenswertes
Was Sie vor Ihrer MPU schon tun können
Liegt bei Ihnen noch eine Sperrfrist vor, können Sie frühestens 4 Monate vor deren Ablauf einen Antrag auf Neuerteilung bei Ihrer Behörde stellen. Den Führerschein erhalten Sie in jedem Fall erst nach Ablauf der Sperrfrist und erfolgter positiver MPU wieder.
Sie müssen allerdings nicht sofort nach Ende der Frist Ihre MPU absolvieren. Sie können sich im Prinzip so viel Zeit lassen, wie Sie möchten. Nach 15 Jahren ohne jede weitere Auffälligkeit könnten Sie Ihren Führerschein sogar ohne MPU wieder bekommen.
Den Zeitraum vor der MPU sollten Sie mit einer professionellen MPU Vorbereitung nutzen, denn die Fragen der Gutachter*innen sind sehr persölnlich und schwer zu beantworten.
Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Wenn eine Sperrfrist festgesetzt wurde, können Sie frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist, einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Jede Neuerteilung wird bei der zuständigen Führerscheinbehörde beantragt.
Für den Antrag auf Neuerteilung müssen Sie sich mit einem amtlichen Dokument (Reisepass, Personalausweis) zur persönlichen Vorsprache bei der Führerscheinbehörde begeben. Die Kosten für die Bearbeitung eines Antrags auf Neuerteilung, liegen je nach Aufwand und Region bei bis zu 290 Euro.
Weitere Dokumente und Nachweise werden zum Teil zusätzlich benötigt, abhängig von den Führerscheinklassen, die Sie neu erteilt und beantragen wollen.
Verjährung der MPU
Es gibt unterschiedliche Aussagen darüber wie lange die Fristen gelten. Dabei wird im Zusammenhang mit der MPU immer von 10 und von 15 Jahren gesprochen. Grundsätzlich kann beides zutreffen.
Wenn in den ersten 5 Jahren keine weitere Straftat dazu kommt (Bewährungszeitraum), kann nach weiteren straffreien Jahren der Führerschein wieder beantragt werden.
Sollte man in diesen ersten 10 Jahren Straffällig werden, kann der Führerschein spätestens nach 15 Jahren, ohne eine MPU gemacht zu haben, neu beantragt werden. Es könnte aber zu einem psychologischen Gespräch oder einer Fahrverhaltensbeobachtung kommen, um festzustellen, dass Sie sich im Straßenverkehr nach so langer Zeit auch wirklich noch zurechtfinden und sich ordnungsgemäß verhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie den Führerschein nicht neu machen.
Wenn jemand bereit ist, für sehr lange Zeit auf den Führerschein zu verzichten und sich eben mit Öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad, Freunden und Familie zu arrangieren, so kann er sich die MPU ersparen.
Hilfreiche Links
Bußgeldkatalog http://www.bussgeld-info.de/
Bundesanstalt für Straßenwesen http://www.bast.de
Alkohol-Limit http://www.kenn-dein-limit.de/alkohol/