Cannabis auf Rezept
Voraussetzungen zum Bestehen des fachärztlichen Gutachtens bei Cannabis auf Rezept:
1. verfügbaren Standardtherapien wurden bereits eingesetzt, waren aber nicht ausreichend wirksam, wurden nicht vertragen oder konnten nicht angewendet werden. Das muss im Fachärztlichen Gespräch der MPU durch frühere Arzt- oder Therapieberichte nachgewiesen werden.
2. Dass eine Ärztin oder ein Arzt eine Behandlung mit Cannabis für sinnvoll hält, reicht als Begründung nicht aus, um den Führerschein wieder zu bekommen. Es muss eine bescheinigte Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung/Entwicklung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome bestehen.
3) es gibt begleitende Therapien zur Linderung und Verbesserung der langfristigen Situation (ist nachzuweisen)
4) Man sollte nicht vorher schon mal ohne Rezept erwischt worden sein, sonst wird es doppelt schwer. Missbrauch wird vermutet. Die richtige Argumentation zu finden, ist nicht leicht – wir helfen Ihnen gern, den Gutachter zu überzeugen.
Was gilt ab April 2024 für den Straßenverkehr?
Bis Ende März 2024 will das Bundesverkehrsministerium einen Grenzwert festlegen. Bisher gilt ein striktes Verbot. Es drohen derzeit mindestens 500 Euro Bußgeld, Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und - im schlimmsten Fall - der Entzug der Fahrerlaubnis.
Cannabis-Legalisierung: Was ändert sich durch den neuen Gesetzesvorschlag in 2024?
Das Wichtigste im Überblick:
1. Erwachsene dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf besitzen.
2. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleiben Besitz und Konsum verboten.
3. Bis zu drei weibliche blühende Pflanzen pro erwachsene Person für den privaten Eigenanbau erlaubt
4. Besitz (Aufbewahrung in der Wohnung) von bis zu 50 Gramm im Eigenanbau sind straffrei.
5. Rund um Schulen, Kitas, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in einem Radius von 100 Metern verboten. In Fußgängerzonen darf laut Gesetzentwurf zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden.
6. Zum 1. Juli 2024 sollen solche Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Die Vereine zum Anbau und Verkauf unterliegen zahlreichen Vorschriften.
7. Bei Überschreitung der Besitzgrenzen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro.