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Wer bekommt Cannabis auf Rezept?

Laut Gesetz hatten bisher nur schwerkranke Menschen die Möglichkeit, sich Cannabis auf Rezept verschreiben zu lassen.

Es gibt es Listen, in denen mögliche Krankheiten verzeichnet sind, jedoch sind sie nicht gesetzlich festgeschrieben. In der Regel betrifft es ADHS oder Schmerzpatienten, Menschen mit Spastiken, depressiven Störungen oder Angststörungen oder bei einer Chemotherapie. Die Liste ist lang.

Der Joint

Blüte: Entlang der bis zu 5 M hohen Pflanzenstängel wachsen viele kleine Blüten. Die getrockneten weiblichen Blüten sind als Marihuana oder Gras bekannt und streut sie unter den Tabak in der Zigarette, den Joint.

Was gilt für Minderjährige

Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis bleibt für Minderjährige weiterhin verboten.

Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt strafbar. Wenn über 21-Jährige Minderjährige zum Anbau oder Kauf von Cannabis anstiften oder sie dabei unterstützen, droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, für die gewerbsmäßige Abgabe von Cannabis an Minderjährige mindestens zwei Jahre.

Wirkung

In kleinen Dosen kann es Euphorie, Angstverlust, Beruhigung und Schläfrigkeit auslösen.

Gewünschte Wirkungen: Euphorie, Glücksgefühle, Entspannung, Hunger.

Ungewünschte Wirkungen: Angst, gemindertes Reaktionsvermögen, Übelkeit, Kopfschmerzen.

Cannabis auf Rezept

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Voraussetzungen zum Bestehen des fachärztlichen Gutachtens bei Cannabis auf Rezept:

1. verfügbaren Standardtherapien wurden bereits eingesetzt, waren aber nicht ausreichend wirksam, wurden nicht vertragen oder konnten nicht angewendet werden. Das muss im Fachärztlichen Gespräch der MPU durch frühere Arzt- oder Therapieberichte nachgewiesen werden.

2. Dass eine Ärztin oder ein Arzt eine Behandlung mit Cannabis für sinnvoll hält, reicht als Begründung nicht aus, um den Führerschein wieder zu bekommen. Es muss eine bescheinigte Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung/Entwicklung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome bestehen.

3) es gibt begleitende Therapien zur Linderung und Verbesserung der langfristigen Situation (ist nachzuweisen)

4) Man sollte nicht vorher schon mal ohne Rezept erwischt worden sein, sonst wird es doppelt schwer. Missbrauch wird vermutet. Die richtige Argumentation zu finden, ist nicht leicht – wir helfen Ihnen gern, den Gutachter zu überzeugen.

Was gilt ab April 2024 für den Straßenverkehr?

Bis Ende März 2024 will das Bundesverkehrsministerium einen Grenzwert festlegen. Bisher gilt ein striktes Verbot. Es drohen derzeit mindestens 500 Euro Bußgeld, Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und - im schlimmsten Fall - der Entzug der Fahrerlaubnis.

Cannabis-Legalisierung: Was ändert sich durch den neuen Gesetzesvorschlag in 2024?

Das Wichtigste im Überblick:

1. Erwachsene dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf besitzen.

2. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleiben Besitz und Konsum verboten.

3. Bis zu drei weibliche blühende Pflanzen pro erwachsene Person für den privaten Eigenanbau erlaubt

4. Besitz (Aufbewahrung in der Wohnung) von bis zu 50 Gramm im Eigenanbau sind straffrei.

5. Rund um Schulen, Kitas, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in einem Radius von 100 Metern verboten. In Fußgängerzonen darf laut Gesetzentwurf zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden.

6. Zum 1. Juli 2024 sollen solche Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Die Vereine zum Anbau und Verkauf unterliegen zahlreichen Vorschriften.

7. Bei Überschreitung der Besitzgrenzen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro.

Was passiert mit früheren Strafen wegen Cannabis?

Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Auch entsprechende laufende Straf- und Ermittlungsverfahren werden beendet.

Hasch

Harz: An den Blüten produziert die Pflanze braunes Harz, das zu Platten gepresst wird. In Klumpen zerkleinert nennt und konsumiert man es unter dem Namen Hasch.

Cannabis-Clubs

Anbau und Abgabe soll vorerst über nicht-gewinnorientierte-Anbauvereinigungen oder Cannabis-Clubs ermöglicht werden.

Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft ist 18 Jahre, es sind maximal 500 Mitglieder pro Club erlaubt.

Es dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag pro Person an die Mitglieder abgeben werden. Insgesamt dürfen es pro Person aber höchstens 50 Gramm im Monat sein.

Sind Mitglieder unter 21 Jahre alt, bekommen sie höchstens 30 Gramm pro Monat, das Cannabis darf einen THC-Gehalt von zehn Prozent nicht überschreiten.

Der Konsum von Cannabis ist vor Ort in den Anbauvereinigungen nicht erlaubt

Den Mitgliedern dürfen sie maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat zum Eigenanbau weitergeben.

Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen keine Werbung machen. Zudem müssen sie einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.

Die Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten.

Cannabis als Medikament?

Die beiden wichtigsten Inhaltsstoffe sind Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Sie haben bei vielen Menschen eine schmerzlindernde, entzündungshemmende, appetitanregende, schlaffördernd und krampflösende Wirkung. Nicht für jede Krankheit aber ist der medizinische Nutzen eindeutig belegt.

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