Ab wann droht eine MPU wegen Drogen?

Die MPU wird angeordnet, wenn Sie nach dem Konsum von Cannabis oder „harten“ Drogen (Kokain, Heroin oder Amphetamin) beim Fahren erwischt wurden oder Medikamente nachweisbar sind, mit denen man nicht Autofahren darf. Die Höhe der Strafe ist abhängig von der nachgewiesenen Menge.

"Fahren" bezieht sich auf ALLE motorisierten Untersätze wie Mofa, Roller, E-Scooter und auch herkömmliche nicht motorisierte Fahrräder.

Ein Abstinenznachweis von 6 bis 15 Monaten wird ab einer Menge von 1,0 THC gefordert und bei den sogenannten harten Drogen.

Eine MPU kann auch angeordnet werden, wenn Sie Drogen mit sich führen, weil davon auszugehen ist, dass Sie diese konsumieren werden.

Gerade im Falle von Cannabis sollten sich Konsumenten darüber im Klaren sein, dass der Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol), welcher beim Konsum von Cannabis die berauschende Wirkung auslöst, auch noch Tage bis Wochen nach dem eigentlichen Drogenkonsum nachgewiesen werden kann.

Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer drohen neben Punkten und Entzug der Fahrerlaubnis möglicherweise in Wiederholungsfällen auch eine Freiheit- oder Geldstrafe.

MPU wegen Drogen

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Wann droht die Abstinen? Wenn ...

  • 1,0 oder mehr THC von der Polizei gemessen wurde

  • bei allen anderen Drogen und ggf. Medikamenten (Verdacht auf Medikamentenmissbrauch) muss ein Zeitraum 6 - 15 Drogenfreien Monaten nachgewiesen werden.

  • Bei Ihnen Drogen gefunden wurden, denn es ist von Eigenkonsum auszugehen

Die Länge der Abstinenz ist abhängig von der jeweiligen Vorgeschichte.

  • Bei nachgewiesener Abhängigkeit (Bericht der Entgiftung wird angefordert) sind es 15 Monate nach der Therapie. Die Therapie zählt nicht mit.

  • Bei täglichem oder wöchentlichem Konsum (jedes Wochenende) sind es in der Regel 12 Monate (auch hier zählt wieder die individuelle Vorgeschichte).

  • Bei gelegentlichem Konsum (3-4 im Jahr) sind es 6 - 12 Monate, je nach Wert der bei der Auffälligkeit bei Ihnen gemessen wurde.

  • Beim "ersten Mal erwischt worden" kann der ein oder andere Gutachter*in Sie auch ohne Abstinenznachweis durch lassen. Das ist Ermessensache der Gutachter.

Wie wird die Abstinenz nachgewiesen?

Es gibt hauptsächlich zwei Möglichkeiten :

1. Haarproben (nur dann möglich, wenn die Haare nicht chemisch behandelt (gefärbt oder gebleicht) sind.

Pro 1 cm Haar kann 1 Monat nachgewiesen werden.

Bei Drogen ist der längst nachzuweisende Zeitraum 6 Monate mit 6 cm Haarlänge. Bei 12 Monaten bedeutet es 2 Mal hingehen, bei 15 Monaten 3 Mal.

2. Urinkontrollvertrag über 6, 12 oder 15 Monate

Sie werden bei 6 Monaten 4 x zu kurzfristen Terminen gebeten, bei 12 Monaten sind es 6 Termine und bei 15 Monaten 7 plötzliche Termine. Sie können Ihren Schichtplan abgeben und Urlaube bekannt geben, damit es nicht in unpassende Zeiträume fällt. Lassen Sie einen Termin unangekündigt/unentschuldigt ausfallen, endet der Vertrag augenblicklich und Sie müssen von vorn anfangen.

In beiden Fällen meldet man sich bei einem forensischen, zugelassen Labor an, die Sie in regelmäßigen Abständen zu sich bestellen. Gerne helfen wir Ihnen, dass für Sie nächste Labor zu finden.

TÜV, Dekra, PIMA, AVUS, ProSecur und Synlab sowie Unikliniken bieten diese Screenings an und sind in den größeren Städten meistens vertreten. Wichtig ist, dass die Probenentnahme unter direkter Sicht eines Arztes oder Toxikologen geschieht, um die Echtheit der Probe zu gewährleisten.

Was ist bei der MPU zu beachten?

Bei vielen ist der Nachweis einer Abstinenz unerlässlich für ein positives Gutachten.

Die Gutachter*innen wollen ganz genau erfahren, wann und warum es zum Drogenkonsum kam. Die Fragen sind sehr persönlich wie "Warum sind Sie schüchtern?" Wer darauf keine Antwort hat, fällt ggf. schon durch.

Es spielt eine Rolle., der Umgang mit Drogen in Zukunft aussehen soll. Auch auf den sozialen Hintergrund, Familienverhältnisse, mögliche Kindheitstraumata, das berufliche Umfeld, Finanzen, Hobbies etc. kann eingegangen werden, wenn einer der Bereiche in Zusammenhang mit dem Konsum der Droge gestanden hat.

Es ist sehr wichtig, dass der oder die Betroffene klar darlegen kann, dass ein Umdenken stattgefunden hat und dass eine sichtbare Veränderung zum früheren Verhalten vorliegt. Jeder Betroffene sollte sich auch damit auseinandersetzen, warum er früher Drogen konsumiert hat und wie es zu dem Fehlverhalten im Straßenverkehr kommen konnte.

Daher wird empfohlen, sich intensiv vorzubereiten. Verschiedene Dinge wie Beschönigungen (Bierchen), Bagatellisierung (es waren nur 6 Bier) oder Aussagen wie "ich weiß nicht", "ich habe wegen der Geselligkeit getrunken", ich bin so schnell gefahren weil mein Chef Druck gemacht hat" reichen nicht aus und führen zum Durchfallen. Auf die Richtige Argumentation kommt es an, die wir in der Vorbereitung mit Ihnen üben.

Forensische Labore

Achtung bei der Wahl des Labors. Sie müssen zur MPU Begutachtung zugelassen sein. Die meisten Hausärzte sind das nicht.

Fragen Sie genau nach, ob die Kontrollen nach den geforderten CTU-Kriterien gemacht werden und ob sie zur MPU zugelassene Befunde erstellen.

Bei den Drogenscreenings werden übrigens nicht nur eine Substanzen überprüft. Standardmäßig wird bei allen Betroffenen unter anderem auf THC, Kokain, Heroin und Amphetamine getestet.

Warum Drogen MPU

Wenn Autofahrer Drogen wie Cannabis, Kokain oder Amphetamine intus haben, ist in der Regel die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt auch wenn es der Betroffen selbst nicht merkt. Wer regelmäßig konsumiert, merkt den Effekt nicht mehr wirklich und fährt aufgrund falscher Einschätzungen zu schnell, zu langsam und nimmt die Umwelt/seine Mitfahrer zu wenig wahr. Durch falsche Einschätzung und Reaktionen können Unfälle mit schweren Folgen passieren.

Aus diesem Grund die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Drogen genauso hart bestraft, wie ein Vergehen mit Alkohol. Im Gegensatz zur Trunkenheitsfahrt verstößt der Fahrer unter Drogeneinfluss häufig aber auch noch gegen das Betäubungsmittelgesetz und die gerichtlichen Straßen fallen höher aus.

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